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   AG Oldenburg, 04.05.2022 - 7 C 7011/22   

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AG Oldenburg, 04.05.2022 - 7 C 7011/22 (https://dejure.org/2022,10983)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 04.05.2022 - 7 C 7011/22 (https://dejure.org/2022,10983)
AG Oldenburg, Entscheidung vom 04. Mai 2022 - 7 C 7011/22 (https://dejure.org/2022,10983)
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  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Oldenburg, 04.05.2022 - 7 C 7011/22
    Es würde dem Sinn und Zweck des § 249 BGB widersprechen, wenn der Geschädigte bei der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes im Verhältnis zum ersatzpflichtigen Schädiger mit Mehraufwendungen der Schadensbsseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (BGHZ 63, 182, 185, OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995. BeckRS 1995, 01930).

    Das Werkstattrisiko (wie auch das Prognoserisiko) geht insofern zulasten des Schädigers (BGHZ 63, 182, 185; BGH NJWV 1992, 302, 303).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus AG Oldenburg, 04.05.2022 - 7 C 7011/22
    Erforderlich sind dabei nur Aufwendungen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten dürfte (vgl. BGH NUW 1975, 160, 160 u. 162 Rn. 18 bei juris; NJW 1970, 1454; 1974, 34; 2015, 1298) Die Schadensbetrachtung hat sich nicht nur an objektiven Kriterien zu orientieren, sondern ist auch subjektbezogen (BGHZ 54, 82, 85; BGH NJW 1992, 302, 303; BGH NJW 1992, 1618, 1619).

    Dabei ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (vgl. BGHZ 115, 364, 3681), 1. Gemessen an diesen Grundsätzen steht dem Kläger gem. 8 249 Abs. 2 8.1.

  • OLG Hamm, 31.01.1995 - 9 U 168/94

    Reparaturkosten-Ersatz Höhe: Werkstattrechnung mit inkorrekten Angaben

    Auszug aus AG Oldenburg, 04.05.2022 - 7 C 7011/22
    Es würde dem Sinn und Zweck des § 249 BGB widersprechen, wenn der Geschädigte bei der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes im Verhältnis zum ersatzpflichtigen Schädiger mit Mehraufwendungen der Schadensbsseitigung belastet bliebe, deren Entstehung seinem Einfluss entzogen und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht mehr kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss (BGHZ 63, 182, 185, OLG Hamm, Urteil vom 31.01.1995. BeckRS 1995, 01930).

    Wenn diese dem Geschädigten unnötige Arbeiten in Rechnung stellt, überhöhte Preise oder Arbeitszeiten in Ansatz bringt oder Arbeiten berechnet, die in dieser Weise nicht ausgeführt worden sind, was der Einflusssphäre des Geschädigten entzogen ist, geht dies zu Lasten des Schädigers (OLG Hamm, NZV 1995, 442, 443, AG Ludwigsburg, Urteil vom 05.11.2021 - 6 C 611/21 Rn. 17).

  • BVerwG, 14.12.2020 - 6 C 11.18

    Beobachtung einer Einzelperson durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    Auszug aus AG Oldenburg, 04.05.2022 - 7 C 7011/22
    Das Bestreiten mit Nichtwissen bezüglich der Höhe der durch Lackierbetrieb berechneten Kosten ist unter Berücksichtigung der klägerseits vorgelegten Reparaturkostenrechnung der Fa. H nicht ausreichend, um die geltend gemachte Höhe zu erschüttern (vgl. AG Nienburg, Urteil vom 14.06.2018 - 6 C 11/18 Rn. 2).
  • LG Karlsruhe, 04.10.2021 - 19 S 81/20

    Corona-Pandemie: Desinfizierungskosten bei Fahrzeugreparatur

    Auszug aus AG Oldenburg, 04.05.2022 - 7 C 7011/22
    Insoweit ist zu beachten, dass es im Zuge der Gorona-Pandemie zu einer breiten Ausweitung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in ganz Deutschland gekommen ist (vgl. auch LG Karlsruhe, 04.10.2021 - 19 S 81/20; Amtsgericht Osnabrück: Urteil vom 15.12.2020 - 42 C 1900/20).
  • LG Hamburg, 15.04.2019 - 331 S 65/17

    Nachträglicher Wechsel von der fiktiven zur konkreten Schadensberechnung

    Auszug aus AG Oldenburg, 04.05.2022 - 7 C 7011/22
    Insoweit genügt der Geschädigte regelmäßig seiner Darlegungs- und Beweislast durch Vorlage der Rechnung des von ihm zur Schadensbeseitigung in Anspruch genommenen Fachunternehmens (LG Hamburg, Urteil vom 15.4.2019 - 331 S 65/17 Rn. 6).
  • AG Gießen, 12.10.2018 - 45 C 37/18

    Zur Ansatzfähigkeit von Verbringungskosten, der Kosten für eine Probefahrt sowie

    Auszug aus AG Oldenburg, 04.05.2022 - 7 C 7011/22
    Es können mithin alle Handlungen, die im Zusammenhang mit der Reparatur eines Fahrzeuges von einer Werkstatt unternommen und einer konkreten Reparatur zugerechnet werden können, in die Reparaturkosten einfließen (AG Gießen, Urteil vom 12.10.2018 - 45 C 37/18).
  • AG Otterndorf, 23.05.2019 - 2 C 348/18
    Auszug aus AG Oldenburg, 04.05.2022 - 7 C 7011/22
    Soweit die Beklagte meint, diese Kosten seien den Allgemeinkosien zuzuordnen, ist dem wie der Kläger aufführt entgegenzuhalten, dass es grundsätzlich Entscheidungssache des Betriebes ist, zu entscheiden, ob er eine Kostenposition gesondert berechnet oder als Allgemeinkosten führt, (AG Otterdorf, Urteil vom 23.05.2019 - 2 C 348/18).
  • AG Osnabrück, 15.12.2020 - 42 C 1900/20
    Auszug aus AG Oldenburg, 04.05.2022 - 7 C 7011/22
    Insoweit ist zu beachten, dass es im Zuge der Gorona-Pandemie zu einer breiten Ausweitung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen in ganz Deutschland gekommen ist (vgl. auch LG Karlsruhe, 04.10.2021 - 19 S 81/20; Amtsgericht Osnabrück: Urteil vom 15.12.2020 - 42 C 1900/20).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus AG Oldenburg, 04.05.2022 - 7 C 7011/22
    a) Es ist zu bedenken, dass das Grundanliegen 8 249 Abs. 2 S.1 BGB darin liegt, dass dem Geschädigten bei voller Haftung des Schädigers ein möglichst vollständiger Schadensausgleich Seite 3/6 zukommen soll (BGHZ 132, 373; BGHZ 155, 1).
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 27/73

    Ersatzfähigkeit von Finanzierungskosten

  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 138/14

    Direktanspruch der Bundesrepublik Deutschland gegen eine

  • LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 10/21

    Ersatzpflicht bei Beschädigung eines Leasingfahrzeuges - Ersatzfähigkeit von

  • BGH, 26.05.1970 - VI ZR 168/68

    Erforderlichkeitsmaßstab für die Ersatzfähigkeit der Instandsetzungskosten bei

  • LG Würzburg, 24.03.2021 - 42 S 2276/20

    Reparaturkosten, Arbeitszeit, Berufung, Unfall, Herstellungsaufwand,

  • AG Vaihingen/Enz, 29.06.2021 - 1 C 129/21

    Desinfektions- und Hygienekosten als erforderliche Wiederherstellungskosten nach

  • AG Landshut, 16.12.2020 - 4 C 1638/20
  • AG Ludwigsburg, 05.11.2021 - 6 C 611/21

    Ersatzfähigkeit der Kosten für Pkw-Desinfektion, Probefahrt und Fahrzeugreinigung

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